Transparente Preisgestaltung für Ihre Behandlung
Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die Sie bei Ihrer privaten oder Zuatz-Versicherung einreichen können.
Eine Abrechnung über Osteopathie-Behandlungen der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen ist nicht möglich.